Der Bushido Oberkirch e. V.

 

... wurde im Sommer 2005 gegründet und ins Vereinsregister der Stadt Oberkirch eingetragen. 

 

Der Verein ist mit Bescheid des Finanzamtes Offenburg gemeinnützig. Die Gemeinnützigkeit wurde bis zum 31.12.2025 (Bescheid vom 27.04.2023) bestätigt, entsprechend sind Zuwendungen/ Spenden, die bis zu diesem Datum eingehen, steuerbegünstigt und werden dem Zuwenden/ Spender mit dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck bestätigt.

 

Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Sparten Karate-, Kyusho-Jitsu, Kiai-Do, Kobudo und Gesundheitssport nach besten Kräften zu fördern. Jeder, der Interesse hat, sich sportlich in einer positiven Atmosphäre zu betätigen, ist im Bushido Oberkirch e. V. herzlich willkommen.

 

 

 

In der Kampfkunst-Ausbildung ziehen wir keine „Schläger“ groß - Interessenten mit dieser Intention finden in der Gemeinschaft der Trainierenden keinen Platz. Im Gesundheitssport folgen wir keinen Trends und keiner Mode, sondern bieten ein solides, fachlich fundiertes Training, auch für lange Sportabstinente. Sinn des Trainings ist es, in der Gemeinschaft ein Zuhause für eine regelmäßige sportliche Betätigung ohne gesundheitliche Probleme zu finden.

 

Der Begriff Bushido im Vereinsnamen stammt von dem sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts herausbildenden Ehrenkodex der Samurai. Der Kodex stützte sich auf mündlich überlieferte Kriegerkodizes aus dem 12. Jahrhundert und wurde durch die Jahrhunderte hindurch von vielen gesellschaftlichen Strömungen und geistigen Haltungen geprägt, allen voran das Zen, der Shintoismus und der Konfuzianismus. Das Zen prägte den Weg zur Meisterung des Ichs, der Shintoismus das sehr kriegerische Element und der Konfuzianismus die Moralvorstellungen und die Loyalität gegenüber dem Dienstherrn.

 

Es entwickelte sich eine Ideologie des gesamten Volkes, die die Grundtugenden des Samurai lehrte

 

… den Sinn für Gerechtigkeit und Ehrenhaftigkeit

… das Mitleid mit allen Wesen

… den Mut und die Verachtung des Todes

… die Aufrichtigkeit

… den Respekt und die Höflichkeit

… die Verteidigung der Ehre und seines Namens 

… die Loyalität gegenüber dem Vorgesetzten

 

Wurden diese Grundtugenden verletzt, führte dies zur Entehrung und für einen echten Samurai unweigerlich zu seppuku. Dieser höchst ehrenhafte Freitod durch Aufschneiden des eigenen Bauches mit dem Kurzschwert, dem wakizashi (der Freitod bei den Samurai wird seppuku genannt, bei Bürgerlichen harakiri). Durch diesen Freitod wurde die Ehre wieder hergestellt. Das Schwert des Samurai war mehr als nur ein Werkzeug oder Hilfsmittel im Kampf, es war der lebenslange Gefährte. Zusätzlich zum Langschwert, katana oder daito genannt, wurde auch noch das Kurzschwert, shoto oder  auch wakizashi mitgeführt …

 

 

Der Vereinsvorstand besteht aus:

 

Manfred Zink 

1. Vorsitzender

 Vincentistraße 14

76530 Baden-Baden

Deutschland

info (at) bushido-oberkirch.de

 

Christian Ghané 

2. Vorsitzender

 Weingartenstraße 96

77654 Zell-Weierbach

Deutschland

 

Manfred Zink 

Kassenwart

Elias Schnaiter 

Schriftführer

Sabine Lepold 

Beisitzer

Anita Zink 

Beisitzer

 

Weitere Funktionen:

 

Sabine Lepold 

Rechnungsprüfer

Jochen Schmieder 

Rechnungsprüfer

08.05.2024 

Mittwoch

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

August-Ganther-Schule, alte Halle, Bewegungsraum im 1. OG

 

 Beginn  20:10

nach dem regulären Training

 

Tagesordnung

 

                                                                               TOP 1      Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden

                                                                               TOP 2     Bericht des 1. Vorsitzenden

                                                                               TOP 3     Bericht des Kassenwarts

                                                                               TOP 4     Bericht der Kassenprüfer

                                                                               TOP 5     Entlastung der Vorstandsschaft

                                                                               TOP 6     Behandlung der eingegangenen Anträge

                                                                               TOP 7      Sonstiges

 

Die Einladung erfolgt form- und fristgerecht über die Veröffentlichung im Vereinsorgan (website), sowie zusätzlich schriftlich per e-mail an die volljährigen geschäftstüchtigen Mitglieder (Zeitpunkt der Einladung). Stimmberechtigt sind alle volljährigen, geschäftstüchtigen Mitglieder des Bushido Oberkirch e. V..

 

Anträge sind schriftlich zu stellen bis spätestens Mittwoch, 24. April 2024 an

 

Bushido Oberkirch e. V.

1. Vorsitzender

Manfred Zink

Vincentistraße 14

76530 Baden-Baden

info@bushido-oberkirch.de

 

oder

 

Bushido Oberkirch e. V.

2. Vorsitzender

Christian Ghané

Weingartenstraße 96

77654 Zell-Weierbach

 

Wir bitten um kurze Mitteilung per e-mail, wer plant zum Termin zu kommen, damit die Örtlichkeiten vorbereitet werden können.

 

Manfred Zink, 1. Vorsitzender

Christian Ghané, 2. Vorsitzender

 

 

Mitgliedschaft im Bushido Oberkirch e. V. 

 

Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme dieses Antrages durch den Bushido Oberkirch e. V. und dauert bis Ende des laufenden Kalenderjahres an. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 12 Monate. Eine Kündigung seitens des Mitglieds bedarf der Schriftform und hat mit dreimonatiger Frist zum Ende des Kalenderjahres zu erfolgen.

 

Die Beiträge für Neumitglieder (aktiv) betragen:

12 €  pro Person / Monat

       11 €  pro Person / Monat

     10 €  pro Person / Monat

      9 €  pro Person / Monat

      8 €  pro Person / Monat

6 €  pro Person / Monat

bei 1 Familienmitglied    

bei 2 Familienmitgliedern

bei 3 Familienmitgliedern

bei 4 Familienmitgliedern

bei 5 Familienmitgliedern

Altersstufe 1 ohne Anspruch auf Familienrabatt


Beiträge werden grundsätzlich vierteljährlich im Voraus gemäß Einzugsermächtigung abgebucht. Insofern die Mitgliedschaft nicht zu Beginn eines Quartals beginnt, werden Mitgliedsbeiträge für den Kurzzeitraum bis Ende des bereits laufenden Quartals separat abgebucht. Gebühren, die dem Verein durch Lastschriftrückgabe entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds. Im Falle eines Beitragsrückstandes wird das Lastschriftverfahren eingestellt und eine Rechnung an das jeweilige Mitglied versandt. Ein Beitragsrückstand zzgl. einer Mahngebühr von 10 € ist hiernach binnen einer Frist von 2 Wochen auszugleichen. Ist dies nicht der Fall und wurde auch keine Sonderregelung getroffen, wird der Beitrag bis Ende der Vertragslaufzeit fällig und es gelten in der Folge die Bedingungen des regulären Mahnverfahrens.

 

Besondere Bestimmungen

 

Der Beitrag für aktive Mitglieder im Bushido Oberkirch e. V. beträgt für ein Einzelmitglied 12 € pro Monat. Darüber hinaus gilt die Familienstaffel, wonach 2 Mitglieder einer Familie je 11 €, 3 Mitglieder einer Familie je 10 €, 4 Mitglieder einer Familie je 9 € und 5 Mitglieder einer Familie je 8 € pro Monat bezahlen. Für die Altersstufe 1 (5-6 Jahre) beträgt der Mitgliedsbeitrag 6 € pro Monat (wird für die Familienstaffel nicht berücksichtigt).

 

Eine Veränderung des Mitgliedsbeitrages wird den Mitgliedern schriftlich auf der website sowie über e-mail an die seitens des Mitglieds angegebene Adresse mit Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres mitgeteilt. 

Die Gebühr für die Aufnahme in den Bushido Oberkirch e. V. beträgt 24 €. Weitere regelmäßige Kosten entstehen durch die offizielle Anmeldung des Mitgliedes beim der World Martial Arts Organization (WMAO) . Jährlich werden hierfür 18 € für Minderjährige und 36 € für Erwachsene berechnet. Die Kosten für die Aufnahme und die WMAO werden mit der 1. Quartalsbuchung, bzw. bei Neumitgliedern bei der 1. Buchung eingezogen. Die Mitgliedschaft in der WMAO ist Grundvoraussetzung für die Abnahme von Prüfungen nach WMAO-Richtlinien und ist zwingend erforderlich.

 

Der Arbeitsdienst für volljährige, aktive Mitglieder beträgt 5 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr. Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 10 € berechnet. Die möglichen Arbeitsstunden werden auf der website veröffentlicht, bzw. können beim Vorstand angefordert werden. Bei Eintritt des Mitglieds im 2. Quartal beträgt die Arbeitsleistung für das laufende Kalenderjahr anteilsmäßig 4 Stunden, im 3. Quartal 3 Stunden, im 4. Quartal 2 Stunden. 

Bitte frühzeitig für die Teilnahme an den Arbeitsdiensten melden, damit eine vernünftige Planung entsprechend dem beschränkten Arbeitsaufkommen erfolgen kann. Sollte einmal der Einsatz zum Wunschtermin aufgrund verspäteter Meldung nicht möglich sein, bitte einen Ersatztermin nutzen.

 

Arbeitsdienste 2023

04.02.23

 

22.07.23

 

18.12.23

16. Meeting Reale Selbstverteidigung und Kyusho-Jitsu

 

Sommerfest

 

Weihnachtsfeier

 

08:15 - 09:45 

16:30 - 17:00  

10:00 - 12:00 

18:00 - 19:00 

15:00 - 17:00

21:00 - 22:00 

max. 1,50 Arbeitsstunden

max 0,50 Arbeitsstunden 

max. 2,00 Arbeitsstunden

max  1,00 Arbeitsstunden

max. 2,00 Arbeitsstunden

max  1,00 Arbeitsstunden

 


 

Arbeitsdienste 2024

03.02.24

 

20.07.24

 

16.12.24

17. Kampfkunst-Meeting

 

Sommerfest

 

Weihnachtsfeier

 

08:15 - 09:45 

16:30 - 17:00 

10:00 - 12:00 

18:00 - 19:00 

15:00 - 17:00

21:00 - 22:00 

max. 1,50 Arbeitsstunden

max  0,50 Arbeitsstunden

max. 2,00 Arbeitsstunden

max  1,00 Arbeitsstunden

max. 2,00 Arbeitsstunden

max  1,00 Arbeitsstunden

 


Bei gesundheitlichen Problemen jeglicher Art, die eine Gefährdung der eigenen Person und / oder der anderen Mitglieder darstellen, ist der Trainingsleitende sofort zu informieren. Dies gilt für den gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft als aktives Mitglied.

 

Ein charakterlich einwandfreies Verhalten, auch außerhalb der Trainingsstunden, ist die Grundvoraussetzung für das Karate Do. Grobe Verstöße hiergegen werden mit fristlosen Ausschluss aus dem Bushido Oberkirch e. V. geahndet. Während der Übungsstunden ist den Anweisungen des Trainingsleitenden unbedingt Folge zu leisten, um eine Gefährdung der eigenen Person und/ oder der anderen Mitglieder zu vermeiden. 

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass seitens des Bushido Oberkirch e. V. eine Haftung bei Verlust und Diebstahl von Sach- und / oder Wertgegenständen grundsätzlich ausgeschlossen ist. 

 

Die persönlichen Daten des Mitgliedes werden ausschließlich zum Zwecke der Verwaltung im Rahmen der Tätigkeit des Bushido Oberkirch e. V. auf einer EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet. Eine Weiterleitung erfolgt ausschließlich in Bezug auf die Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge an die bearbeitende Bank. Mit der Speicherung und Verarbeitung zeigt sich das Mitglied (bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigte) einverstanden.

 

Download
Antrag aktiv
karate_formulare_antrag_aufnahme_mitglie
Adobe Acrobat Dokument 65.0 KB